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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EuFoPa
- European Food Partners GmbH
 - Stand: 05/2018
1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der EuFoPa  - European Food Partners GmbH (nachfolgend „EuFoPa“) mit allen Auftraggebern und Vertragspartnern (nachfolgend einheitlich „Kunden“).


1.2 Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen. Abweichendesowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt EuFoPa nicht an, es sei denn EuFoPa hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Nebenabreden, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn EuFoPa sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen.

2. Angebot, Vertragsschluss und Preise

2.1 Die Angebote EuFoPas sind nicht bindend. Sie sind als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (Angebot) und die Annahme EuFoPas zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt sie als neues freibleibendes Angebot EuFoPas.

 

2.2 Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß HGB besitzen, ist EuFoPa zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn durch die Zulieferer die Belieferung nicht richtig/ oder nicht rechtzeitig erfolgt. Ein Recht zum Rücktritt besteht dann nicht, wenn die EuFoPa GmbH mit den Zulieferern kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, welches möglich gewesen wäre, oder die Nichtverfügbarkeit der Ware in sonstiger Weise durchEuFoPa zu vertreten ist. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Bereits erfolgte Gegenleistungen des Bestellers werden unverzüglich zurückerstattet.


2.3 Alle Kostenvoranschläge und Angebote von EuFoPa sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – stets unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von EuFoPa oder mit tatsächlicher Auftragsdurchführung zustande. EuFoPa behält sich ausdrücklich vor, Aufträge von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Kunden sind für diesen Fall ausgeschlossen.


2.4 An für Kunden individuell ausgearbeitete Angebote hält sich EuFoPa binnen der im Angebot angegebenen Frist, längstens jedoch sechs Wochen gebunden. In diesem Fall kommt ein Vertrag durch den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden bei EuFoPa zustande. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Produktbeschaffenheit, Muster und Proben, Garantien, Leistungsumfang

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware aus den Produktspezifikationen des Verkäufers, insbesondere den angegebenen Spezifikationen für Rohware und Packmittel, welche auch jederzeit auf Verlangen eingesehen werden können. Der Umfang der von EuFoPa geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. EuFoPa ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart wurden. Haltbarkeits-und Beschaffenheitsvereinbarungen sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden. Eine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten und der beauftragten Leistungen ist nicht Bestandteil des Vertrages. EuFoPa haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Leistungen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet,Rechtsrat einzuholen.

4. Beratung

Soweit der Verkäufer Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Auskünfte und Angaben über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Untersuchungen und Prüfungen.


4.1 Urheber- und Nutzungsrechte: EuFoPa räumt dem Kunden vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen ein. Inhaltlich ist das eingeräumte Nutzungsrecht auf den jeweiligen Vertragszweck beschränkt. Die Leistungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Nutzungsart in dem vereinbarten Umfang (räumlich, zeitlich und inhaltlich) verwendet werden. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Honorars eingeräumt.


4.2 Ohne Zustimmung von EuFoPa dürfen die gelieferten Leistungen nicht geändert oder bearbeitet werden. Die Nachahmung der Leistungen – auch in Teilen – ist nicht gestattet.


4.3 Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte und die Nutzung der Leistungen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der Zustimmung von EuFoPa und ist gesondert zu vergüten.

4.4 EuFoPa ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere auf ihrer Homepage, zu verwenden.


4.5 Pflichten des Kunden: Der Kunde hat EuFoPa alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere Logos, Vorlagen, Texte, Grafiken etc., rechtzeitig, vollständig und – soweit möglich – in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.


4.6 Der Kunde räumt EuFoPa die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte an den von  ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen ein. Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen berechtigt ist und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt EuFoPa von etwaigen Ansprüchen Dritter, welche aufgrund der Nutzung der von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei.


4.7 Korrektur und Freigabe: Der Kunde hat die von EuFoPa erbrachten Leistungen sowie die zur Korrektur übersandten Teil, Vor‐ und Zwischenleistungen bzw. entsprechende Entwürfe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Fehler sind EuFoPa unverzüglich nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige von Mängeln, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Überprüfung nicht erkennbar.


4.8 Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original bzw. den Vorlagen nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken.


4.9 Auf Verlangen von EuFoPa hat der Kunde Entwürfe, Druckvorlagen und Abzüge unverzüglich zu prüfen und durch schriftliche Erklärung freizugeben. Eine Haftung von EuFoPa für Fehler, die nach Freigabe durch den Kunden festgestellt werden, besteht nicht. Der für die Fehlerkorrektur entstehende Aufwand von EuFoPa sowie der durch EuFoPa mit der Erbringung der Leistung beauftragter Dritter ist von Kunden gesondert zu vergüten.


4.10 Fremdleistungen: Soweit EuFoPa auf Veranlassung des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung Fremdleistungen, wie beispielsweise den Druck und die Produktion von Werbematerial, bei Dritten in Auftrag gibt, ist eine Haftung von EuFoPa für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Dritten ausgeschlossen. Bei Druck- und Produktionsaufträgen haftet EuFoPa insbesondere nicht für die Papierbeschaffenheit, Farbe und Druckqualität, da diese je nach Lieferant variieren können und EuFoPa hierauf keinen Einfluss hat.

5. Preise

Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß HGB besitzen, ist die EuFoPa GmbH in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung aufgrund geänderter Einkaufs- bzw. Produktionsbedingungen berechtigt, die Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen in angemessenem Umfang anzupassen. In diesem Fall ist die EuFoPa GmbH berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen, anzuwenden. Im Falle einer Erhöhung des Preises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferstellung

Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß HGB besitzen, ist die EuFoPa GmbH in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung aufgrund geänderter Einkaufs- bzw. Produktionsbedingungen berechtigt, die Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen in angemessenem Umfang anzupassen. In diesem Fall ist die EuFoPa GmbH berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen, anzuwenden. Im Falle einer Erhöhung des Preises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

7. Transportschäden

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen - mit Kopie an EuFoPa.

8. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

9. Honorar, Zahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

9.1 Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit ist eine wesentliche Verletzung der
vertraglichen Pflichten.

 

9.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist EuFoPa berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Diese sind bei Fakturierung in Euro in Höhe von 8%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Vertragseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 8%-Punkten über dem zu diesen Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde.

 

9.3 Das vom Kunden geschuldete Honorar bestimmt sich vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen nach den jeweils aktuellen Stundensätzen bzw. der jeweils aktuellen Preisliste von EuFoPa. Wenn keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart sind, ist das Honorar bei Ablieferung der geschuldeten Leistung zur Zahlung fällig. Werden von EuFoPa Teilleistungen erbracht, so ist ein der Teilleistung entsprechendes Teilhonorar mit Ablieferung zur Zahlung fällig.

9.4 Zusatzleistungen, wie Änderungen von Entwürfen, Erstellung von alternativen Layouts etc. sind, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, gesondert zu vergüten und werden nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundesätzen von EuFoPa berechnet. EuFoPa ist bei Verträgen mit längerer Ausführungszeit ferner berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

10. Rechte des Käufers bei Mängeln

10.1 Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß HGB besitzen, sind Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung mitzuteilen. Diese Anzeige muss schriftlich erfolgen, Art und Ausmaß der Mängel sind zu benennen. Bei Versäumnis der Fristen sind Gewährleistungsrechte wegen der betreffenden Mängel ausgeschlossen. Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß Ziffer 10.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:


10.2 Der Verkäufer hat zunächst das Recht, nach seiner Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zukommen zu lassen (Nacherfüllung) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 11.


10.3 Mangelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung der Ware. Anstelle dieser Frist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,
im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungshinweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, für Ansprüche wegen Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers entstanden sind, für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers entstanden sind, und im Falle des Rücktritts des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

11. Haftung

11.1 Der Verkäufer haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. EuFoPa haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nach den
gesetzlichen Vorschriften nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von EuFoPa zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet EuFoPa nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11.2 Absatz 1 gilt in gleichem Umfang auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche
Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen von EuFoPa.

12. Aufrechnung

Der Käufer kann gegen die Ansprüche des Verkäufers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

13. Sicherheiten

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann der Verkäufer, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen.

14. Eigentumsvorbehalt

Die von EuFoPa gelieferten Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von EuFoPa. Nutzungsrechte (4.1) werden erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Honorars eingeräumt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer die Ware wederweiterveräußern, noch über die Ware verfügen. Der Verkäufer kann die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes auch, wenn er noch nicht vom Vertrag zurückgetreten ist, heraus verlangen.

15. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegt, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff-und Energiemangel, Verkehrs-und Betriebsstörungen, Feuer-und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand, entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für den Verkäufer nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten des Verkäufers vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

16. Zahlungsort

Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz des Verkäufers.

17. Zugang von Erklärungen

Anzeigen und sonstige Erklärungen, die einer Partei gegenüber abzugeben sind, werden ab dem Zeitpunkt wirksam, wenn sie dieser Partei zugehen. Ist eine Frist einzuhalten, muss die Erklärung innerhalb der Frist zugehen.

18. Gerichtsstand

Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß HGB besitzen, ist der Gerichtsstand nach dem Sitz des der EuFoPa GmbH zu bestimmen. EuFoPa bleibt vorbehalten, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

19. Anwendbares Recht

Ergänzend zu diesen AGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Das UN- bzw. internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

20. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Werden dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer in der Sprache, in der der Vertrag abgeschlossen wird (Vertragssprache), auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gilt der in der Vertragssprache abgefasste Text.

21. Sonstiges (Salvatorische Klausel)

Sollte eine der vorstehenden Vorschriften als rechtlich unwirksam beurteilt werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften.

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